BEI EINEM TODESFALL
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
- z.B. Kündigung/Weiterführung von Mietverträgen
- bei Pensionsbeziehern die zuständige Pensionskasse verständigen
- Ab- oder Ummeldung von Strom, Telefon, usw.
- Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigten
- Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen kündigen
- Urkunden und Ausweise müssen nicht zurückgegeben werden
- Rückgabeverpflichtung von Führerschein laut Kraftfahrzeuggesetz
NOTWENDIGE UNTERLAGEN DAFÜR
- Antragsformular
- Versicherungsverträge oder Mitgliedskarte
- Todesbestätigung, Sterbeurkunde
- Bestattungs- und Beerdigungskosten – Zahlungsbelege
- Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung
WITWEN-/WITWER UND WAISENPENSION
- Geburtsurkunde, auch jene der Kinder
- Heiratsurkunde (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)
- Sterbeurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Pensionsbescheide und sonstige Einkommensunterlagen
- Versicherungsnummer
Im Gemeindeamt in Ihrer Gemeinde erfahren Sie Weiteres. Bringen Sie die oben stehenden Unterlagen mit, man hilft Ihnen gerne.
STERBEGELDANSPRÜCHE
- Bestattungsversicherung (z.B. Wiener Verein)
- Gewerkschaft
- Kriegsopferverband (nur für Witwen)
- Private Krankenversicherung