Zur weiteren Beachtung

BEI EINEM TODESFALL
  • Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
  • z.B. Kündigung/Weiterführung von Mietverträgen
  • bei Pensionsbeziehern die zuständige Pensionskasse verständigen
  • Ab- oder Ummeldung von Strom, Telefon, usw.
  • Rücklegung oder Änderung von Gewerbeberechtigten
  • Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen kündigen
  • Urkunden und Ausweise müssen nicht zurückgegeben werden
  • Rückgabeverpflichtung von Führerschein laut Kraftfahrzeuggesetz
NOTWENDIGE UNTERLAGEN DAFÜR
  • Antragsformular
  • Versicherungsverträge oder Mitgliedskarte
  • Todesbestätigung, Sterbeurkunde
  • Bestattungs- und Beerdigungskosten – Zahlungsbelege
  • Protokoll der Verlassenschaftsabhandlung
WITWEN-/WITWER UND WAISENPENSION
  • Geburtsurkunde, auch jene der Kinder
  • Heiratsurkunde (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)
  • Sterbeurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Pensionsbescheide und sonstige Einkommensunterlagen
  • Versicherungsnummer

Im Gemeindeamt in Ihrer Gemeinde erfahren Sie Weiteres. Bringen Sie die oben stehenden Unterlagen mit, man hilft Ihnen gerne.

STERBEGELDANSPRÜCHE
  • Bestattungsversicherung (z.B. Wiener Verein)
  • Gewerkschaft
  • Kriegsopferverband (nur für Witwen)
  • Private Krankenversicherung
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